Facebook
Twitter

Von Lilli Sippel / Reiner Klingholz

 

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre strömten mehr und mehr Asylbewerber nach Deutschland. Wurden zwischen 1953 und 1979 im Mittel knapp 8.600 Asylanträge pro Jahr gestellt, kletterte die Zahl der durchschnittlichen Anträge zwischen 1980 und 1990 auf mehr als 70.000. In den Jahren 1991 bis 1994 beantragten insgesamt sogar über eine Millionen Menschen Asyl in Deutschland. Damit erreichten die Asylbeweberzahlen ihren Höhepunkt.

Asylbewerberzahlen: Steiler Anstieg und Abfall

In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber stark an. Ein erster Höchstwert mit über 100.000 Anträgen wurde im Jahr 1980 erreicht. Zu dieser Zeit ebbte der Strom von Antragstellern aus den Entwicklungsländern ab, dafür kamen mehr Ostblockflüchtlinge. Nach dem Fall der Mauer trieb der Krieg in Jugoslawien zusätzlich Hunderttausende auf die Flucht. Mit dem neuen deutschen Asylgesetz von 1993 spielen Asylanten kaum noch eine Rolle bei der Zuwanderung.

Das Asylrecht politisch Verfolgter ist als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Für Unterkunft und Lebensunterhalt der Asylbewerber kommt der Staat auf. Mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, jenen Menschen das Aufenthaltsrecht zu gewähren, die Schutz vor Kriegen, vor religiöser und ethnischer Verfolgung suchen oder staatenlos sind. Bis in die späten 1970er Jahre kamen vergleichsweise wenige Flüchtlinge – überwiegend aus afrikanischen und asiatischen Ländern sowie der Türkei. Später stellten die so genannten Ostblockflüchtlinge aus Mittel- und Osteuropa die größten Zuwanderergruppen. Ihr Anteil erreichte 1988, gegen Ende der kommunistischen Ära, einen Höchstwert von 69 Prozent.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs Anfang der 1990er Jahre stieg die Zahl der europäischen Flüchtlinge deutlich an – vor allem wegen des Bürgerkrieges im zerfallenden Vielvölkerstaat Jugoslawien. Doch das liberale Asylrecht wurde auch mehr und mehr zu einem Einfallstor für Migranten, die vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kamen. Probleme wie Kriminalität, Prostitution, Drogenhandel, organisiertes Verbrechen und auch illegale Zuwanderung nahmen deutlich zu und verschärften die öffentliche Diskussion.

Die Politik reagierte auf die Problematik mit einer Verschärfung des Asylrechtes im Grundgesetz. Seit Juli 1993 darf nur noch einen Antrag auf Asyl stellen, wer auf direktem Wege nach Deutschland eingereist ist und bei seiner Einreise keinen sicheren Nachbarstaat durchquert hat. De facto gilt dies für alle auf dem Landweg eingereisten Asylbewerber. Entsprechend stark ist die Zahl der Asylbewerber seither zurückgegangen und beträgt heute nur noch etwas mehr als ein Zehntel der Größenordnung von 1993. 2007 stellten nur noch 19.164 Menschen einen Erstantrag auf Asyl. Im selben Jahr wurden nur 304 Anträge anerkannt. Heute stammen die meisten Asylbewerber aus außereuropäischen Regionen: Aus dem Nahen Osten, aus Asien und aus Afrika, sowie in der jüngeren Vergangenheit vor allem aus dem Irak. Türken stellen die drittgrößte Gruppe, knapp 80 Prozent der türkischen Antragssteller sind Kurden.

In der Praxis werden ihre Anträge auf Asyl jedoch oft abgelehnt oder ihr anschließender Aufenthalt in Deutschland wird nur geduldet. Die Integration dieser Personen, die über Jahre ohne gesicherte Zukunftsperspektive in Deutschland leben müssen, ist fast unmöglich, da sie zunächst nicht arbeiten dürfen, in Gemeinschaftsunterkünften und dort beinahe ohne Kontakt zu Einheimischen leben.

Minimale Chancen auf Anerkennung

Im Jahr 2007 entschieden die Behörden über insgesamt 28.572 Asylanträge. Nur 304 Anträge erkannten sie an. Fast die Hälfte der Anträge lehnten sie ab. 7.566 Personen wurden aus humanitären Gründen geduldet. Fast ebenso viele Entscheidungen erübrigten sich als so genannte „formelle Entscheidungen“, weil ein anderer EU-Mitgliedsstaat für den Antrag zuständig war oder die Asylbewerber ihren Antrag zurücknahmen (Datengrundlage: BAMF 2007).

Literatur / Links

 

Asylverfahrensgesetz vom 27. Juli 1993, www.aufenthaltstitel.de.

Bade, Klaus J./ Oltmer, Jochen (2007): Deutschland. In: Bade, Klaus J. et al. (Hg.): Enzyklopädie Migration in Europa. Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart. München, S. 141-170.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2007): Asyl in Zahlen 2007, www.bamf.de.

Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (2009): Ungenutzte Potenziale. Zur Lage der Integration in Deutschland. Berlin, www.berlin-institut.org.

United Nations Refugee Agency (1951): Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951. Genf, www.unhcr.de.

 

Stand: April 2009

Artikel als PDF

 

 

Ungenutzte Potentiale
Zur Lage der Integration in Deutschland



im Online-Handbuch Demografie



Klaus J. Bade, Pieter C. Emmer, Leo Lucassen, Jochen Oltmer (Hg.):
Enzyklopädie Migration in Europa - Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart