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von Klaus M. Leisinger

Das Recht auf Weitergabe des Lebens ist - wie das Recht auf Leben selbst - ein Menschenrecht. Es steht allen Menschen aufgrund ihrer individuellen Würde unverletzlich und unveräußerlich zu. Anspruch auf die Wahrung der Menschenrechte hat jeder Mensch unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seiner Religion oder anderer gesellschaftlicher Differenzierungskriterien - einfach deshalb, weil er oder sie als Mensch geboren wurde.

Trotz der universalen Gültigkeit der Menschenrechte hängt ihre Interpretation und praktische Umsetzung in manchen Ländern noch immer von politischen, religiösen und kulturellen Besonderheiten ab. Dies hat Konsequenzen für das, was individuellen Elternpaaren im Zusammenhang mit Bevölkerungspolitik zugestanden oder zugemutet wird.

Übergriffen staatlicher Gewalt in das Privatleben von Menschen ist immer mit Misstrauen zu begegnen. Wo durch politische und andere Zwangsmaßnahmen die Freiheit von Menschen eingeschränkt oder gar aufgehoben wird, über die Zahl ihrer Kinder in freier Verantwortung zu entscheiden, werden nicht nur Normen übertreten, sondern auch Menschenrechte verletzt.

Hinzu kommt, dass ein solches Vorgehen auch sein Ziel verfehlt. Staatliche Bevölkerungspolitik, die nicht auf der Zustimmung der großen Mehrheit der Bevölkerung beruht, hat wenig Chancen auf einen nachhaltigen Erfolg. Während eine ethisch legitimierte Bevölkerungspolitik auf der Zustimmung aufgeklärter Menschen zu individueller Entscheidungsfreiheit, empfängnisverhütenden Mitteln und anderen Maßnahmen gründet, muss bei unfreiwilligen Programmen permanenter Druck ausgeübt werden. Lässt der Druck nach, schwindet der Erfolg. Hinzu kommt, dass staatlicher Druck und Zwangsmaßnahmen dort, wo sie in der Vergangenheit Anwendung fanden (z.B. in Indien in den 1970er Jahren), dem Gedanken der Familienplanung auf lange Zeit schweren Schaden zugefügt haben.

Voraussetzungen für eine angemessene, verantwortungsvolle Bevölkerungspolitik sind:

 

Stand: Dezember 2007

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