Von Steffen Bauer
Das Prinzip der Nachhaltigkeit und das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) gelten seit der Verabschiedung der Agenda 21 auf dem "Erdgipfel" von Rio de Janeiro 1992 als Leitmotiv der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik. Der Preis für die breite Zustimmung zu diesem globalen Politikziel ist jedoch ein hohes Maß an begrifflicher Unschärfe, das vielfältige Interpretationsmöglichkeiten zulässt und den weltweiten Diskurs über Nachhaltigkeit charakterisiert. Der Diskurs oszilliert zwischen einem Begriffsverständnis, das die ökologische Tragfähigkeit sozio-ökonomischer Prozesse hinterfragt, und modernistischen Konzepten, die wirtschaftliches Wachstum und Armutsbekämpfung in den Vordergrund stellen.
Definition, Hintergrund und Geschichte des Nachhaltigkeitsbegriffs Dreh- und Angelpunkt der Diskussion um nachhaltige Entwicklung ist der 1987 vorgelegte Abschlussbericht der UN Kommission über Umwelt und Entwicklung ("Brundtland-Kommission"). Sustainable Development ist dort definiert als "Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können". Die Kernelemente dieses Verständnisses von nachhaltiger Entwicklung sind ein bedürfnisorientiertes anthropozentrisches Weltbild und eine Ethik der inter- wie intragenerativen Gerechtigkeit.
Aber schon die unterschiedlichen Übersetzungen des Nachhaltigkeitsbegriffs - so ist im Deutschen unter anderem von dauerhafter, nachhaltiger oder zukunftsfähiger Entwicklung die Rede - lassen die Vielfalt der Interpretationsmöglichkeiten erahnen. Allein der sogenannte Pearce-Report von 1989 listet 45 unterschiedliche Definitionen nachhaltiger Entwicklung auf. Während die Leistung der Brundtland-Kommission unbestritten ist, eine allgemein zustimmungsfähige Konzeptualisierung herbeigeführt und bereits im Vorfeld der Rio-Konferenz einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben, bietet die interpretatorische Beliebigkeit, die dem "schillernden Allerweltsbegriff" (Rainer Tetzlaff) innewohnt, seinen Kritikern eine breite Angriffsfläche.
Die Begriffsgeschichte der Nachhaltigkeits-Definition und des mit ihr verbundenen Entwicklungskonzeptes lässt sich mindestens bis zu David Hume zurückverfolgen, der schon im 18. Jahrhundert die Bewirtschaftung von "common goods" (Gemeinschaftsgüter) und den öffentlichen Nutzen sozialer Gerechtigkeit diskutierte. Der Nachhaltigkeitsbegriff selbst wurde in der deutschen Forstwirtschaft geprägt, wo im 18. Jahrhundert ein ausgewogenes Verhältnis von Holzeinschlag und Aufforstung gesetzlich vorgeschrieben wurde. Im engeren Kontext der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik bilden das 1974 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der UN Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD) in Cocoyoc verabschiedete Konzept des "ecodevelopment" und der 1980 vorgelegte Bericht der Nord-Süd-Kommission wichtige Meilensteine auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsverständnis neuerer Prägung. Der in der Cocoyoc-Deklaration als "ökologisch vernünftige sozio-ökonomische Entwicklung" definierte "ecodevelopment"-Ansatz räumt der ökologischen Dimension wachstumsorientierter Entwicklungspolitik eine zentrale Stellung ein. Der nach dem Kommissionsvorsitzenden Willy Brandt benannte "Brandt-Bericht" der Nord-Süd-Kommission veranschaulicht schon im Titel "Das Überleben sichern" das für die spätere Arbeit der Brundtland-Kommission zentrale Prinzip intergenerativer Gerechtigkeit.
Mit der Verabschiedung der Agenda 21 durch 173 Unterzeichnerstaaten auf der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro und der damit einhergehenden Gründung der UN Commission on Sustainable Development erreichte die Diskussion um nachhaltige Entwicklung 1992 einen politischen Höhepunkt, der sich als wirksamer Impulsgeber für die Verbreitung nationaler Nachhaltigkeitsstrategien erwies.