
von Ingo Haar
Artikel zur Geschichte der Bevölkerungswissenschaft in Deutschland
Die Bevölkerungswissenschaft war bis 1945 keine eigenständige wissenschaftliche Disziplin. Sie erfuhr ihre institutionelle Ausformung mit der Genese des modernen Interventionsstaates in den statistischen Ämtern des Reiches und der Länder in Deutschland, aber auch in demografisch ausgerichteten Arbeitskreisen politischer Interessenverbände. Von grundsätzlichem Interesse war hier, Personen nach bestimmten Merkmalen zu kategorisieren und Informationen über sie zu erlangen. So konnten etwa Kenntnisse über Religionszugehörigkeit, Geburtenhäufigkeit oder Wanderungen bestimmter Personengruppen gewonnen werden.
Bevölkerungswissenschaft und Bevölkerungspolitik waren im Nationalsozialismus komplementär aufeinander bezogen: Wer eine Veränderung der Gesellschaft anstrebt, analysiert sie zuvor und setzt sie, zumindest in der Theorie, neu zusammen. Der Bevölkerungswissenschaft sollte, um mit Foucault zu sprechen, die Rolle eines ‚Ordnungsstifters' zukommen: Dieser schafft eine neue Ordnung, indem er Nützliches vom Unnützen, Gesundes vom Kranken, Eigenes vom Fremden trennt.
Gleichwohl ist zu bemerken, dass es weder der amtlichen Statistik noch der demografisch ausgerichteten Politikberatung darum ging, die getrennten Bereiche einer Erfassung der als fremd eingestuften Bevölkerung auf der anderen Seite und ihre Verfolgung oder Vernichtung auf der anderen Seite unter einem organisatorischen Dach zu vereinen. Vielmehr ging es dort um die Definition von Dogmen und das ‚Vordenken' eines Politikmodells, wie die Bevölkerung neu strukturiert werden könnte. Der Zugriff auf Bevölkerungsgruppen, die ausgesondert werden sollten, erfolgte selbstredend über die Exekutive.
Die Bevölkerungswissenschaftler arbeiteten jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran, die gesuchten Personengruppen quantitativ zu bestimmen sowie auch, deren Wohnorte zu identifizieren. Die Politikberatung zu NS-Großprojekten der Inklusion eigener Volksgruppen in der ‚Rassenhygiene' einerseits und in der Exklusion des Fremden andererseits ist analytisch nicht mit der Verwaltungspraxis des Ausschließens selbst zu verwechseln1. Die demografische Forschung konstruierte und stützte aber den dogmatischen Kern des rassistischen NS-Staates, die Trennung des Eigenen vom Fremden vornehmen zu können.
Die Geschichte der Forschungsprogramme, wie Bevölkerungswissenschaftler die politischen Ziele des Nationalsozialismus kognitiv verarbeiteten und in die eigene wissenschaftliche Praxis aufnahmen, wäre noch zu schreiben. Gleichwohl dachten die Vordenker der deutschen Bevölkerungswissenschaften in der Zeit vor 1933 in ähnlichen Paradigmen wie die offizielle NS-Bevölkerungspolitik nach 1933 handelte: Beide zielten darauf ab, das ‚unerwünschte' Leben auszugrenzen, wozu gesundheitlich Behinderte, ‚Asoziale' oder die Angehörigen nicht ‚weißer' Völker, aber auch die slawischen Nachbarn gehörten2. Tatsächlich entbanden die Nationalsozialisten die ‚sozialhygienischen' Gesellschaftsutopien besagter Experten nur aus den rechtlichen Fesseln der demokratischen Grundordnung der Weimarer Republik.
Die Szenarios, wie bestimmte Bevölkerungsgruppen als ‚Feinde' oder ‚Schädlinge' des deutschen ‚Volkskörpers' ausgemacht werden könnten, waren vielfältig. Sie reichten von Friedrich Burgdörfers Prognose, die weißen Völker würden aufgrund des Geburtenreichtums farbiger Völker erdrückt3, bis hin zu dem Argument, der Staat müsse an die Wurzel des Übels von Verbrechen und Erbkrankheiten als ‚Volksschädlinge' gehen, indem er die für diese Erscheinungen verantwortlichen ‚Sippen' an der Fortpflanzung hinderte4. Die Bevölkerungswissenschaftler der verschiedensten Disziplinen teilten die Auffassung, die demografisch zu erwartende Überalterung der deutschen Gesellschaft sei ein pathologisches Problem, das keinesfalls durch eine freie Immigration oder eine großzügige Sozialpolitik allein, sondern in erster Linie durch eine biologische Veränderung der deutschen Bevölkerung selbst gelöst werden könnte.
Die schon in den zwanziger Jahren erfolgte Zurückdrängung sozialstaatlicher Paradigmen in der Demografie korrespondierte mit dem Aufstieg gleichsam naturwissenschaftlicher Deutungsmuster, die der Biologie entlehnt waren. Sozialwissenschaftliche Begriffe wie Gesellschaft, Staat und Kultur wurden von Wortbildungen wie ‚Volkskörper', ‚Tragkörper' und ‚Sippe' verdrängt. Die liberale Gesellschaftstheorie, welche zwischen Gesellschaft und Staat trennt, um dazwischen freie Rechtssubjekte zu konstituieren, wurde durch organische Ganzheitsvorstellungen mit rassistischen Handlungsimperativen verdrängt. Speziell die interdisziplinäre Sparte der ‚Volkskörperforschung' teilte im Kern die Doktrin, gesellschaftspolitische Probleme seien biologische Probleme, und als solche weniger sozialpolitisch als rassenhygienisch zu lösen5. Die Szenarios der ‚Volkskörperforschung' enthielten im Kern einen Appell an den Staat, die diagnostizierten Übel durch positive Maßnahmen in der Geburtenförderung oder durch Rassentrennungen beseitigen6.
Die drastische Einschränkung der Bürgerrechte ab 1933, das Entgegenkommen der neuen Machthaber gegenüber ‚eugenischen' Ordnungsmodellen aus der Wissenschaft sowie die rasche administrative Einbindung von Ärzten und Demografen in die neue rassistische Bevölkerungspolitik und Rassenplanung sind als eine Fragestellung zu denken. Diese unterscheidet zwar die Bereiche Wissenschaft und Politik, muss aber trotzdem in der Lage sein, beide Bereiche an ihren Berührungspunkten aufeinander zu beziehen. Führende Bevölkerungswissenschaftler im Nationalsozialismus waren Vordenker des uneingeschränkten Zugriffs auf missliebige Bevölkerungsgruppen oder optimierten die Verfahren, wie die ‚Gemeinschaftsfremden' voneinander isoliert und ‚Mischehen' getrennt werden konnten. Sie organisierten als Politikberater zudem bürokratische Routinen, die der Schaffung eines ethnisch homogenen ‚Volkskörpers' dienten.
Wie viele und welche Expertenstäbe von 1933 bis 1945 damit beauftragt waren, praktikable Wege zur Erkennung und Selektion unerwünschter Bevölkerungsgruppen zu finden, ist noch nicht hinreichend erforscht. Sicher ist jedoch, dass alle Einschränkungen bürgerlicher Rechte auf der einen und die Implementierung von Selektionsapparaten auf der anderen Seite, Kernanliegen des Nationalsozialismus waren, die arbeitsteilig im Netzwerk von Wissenschaft und Politik verwirklicht wurden. Natürlich ist das NS-Regime dabei nicht als ein monolithischer Block zu verstehen, in dem eine Führungsclique uneingeschränkt und zentral Herrschaft ausübte. Bevölkerungspolitische Expertisen wurden überall da eingeholt, wo die NS-Administration, unterschieden in Gauleitungen, Reichsministerien und Besatzungsverwaltungen, einen Bedarf an grundlegendem Wissen über bevölkerungspolitische Problemlagen benötigte. Das Arbeitsfeld der Bevölkerungswissenschaften umfasst dabei sowohl die Phase der innenpolitischen Durchdringung des Deutschen Reiches vor 1939 durch den Nationalsozialismus als auch die Phase der Angriffskriege gegen West- Ostmittel- und Südosteuropa.
Signifikant für die Verflechtung von Bevölkerungswissenschaft und Politik war die Auffassung, es gebe einen Nexus zwischen der Rassenfrage und des Bevölkerungsschwundes der weißen Völker in Europa generell. Die negative Auslese sollte der Staat selbst in die Hand nehmen. So war es kein Zufall, dass Friedrich Burgdörfer und Hans Harmsen, Fritz Lenz und Eugen Fischer die Judenpolitik des NS-Staates genauso befürworteten wie die ‚Auslese' von deutschen Siedlern im Rahmen der großen Ostsiedlungspläne. Die umgesiedelten Volksdeutschen aus der russischen Einflusszone, die gemäß des deutsch-sowjetischen Zusatzvertrages aus ihren Siedlungsgebieten in das Deutsche Reich verschoben worden waren, unterzogen die Rassen- und Siedlungsexperten der SS einer scharfen Prüfung, bevor ihnen die beschlagnahmten Herdstellen von vertriebenen Juden oder Polen aus den annektierten polnischen Westgebieten zugewiesen wurden.
Eine Voraussetzung ihrer Umsiedlung war mithin die Erforschung der Anzahl ihrer Angehörigen und ihrer Wohnorte, sowie die Übertragung dieser Erkenntnisse in die Statistiken und Kartenwerke der Umsiedlungsstäbe. Erforscht wurde die Anzahl der ‚Volksdeutschen' und die ethnischen Zusammensetzung ihrer Familien, sowie die Übertragung der Ergebnisse in Statistiken und Spezialkarten7. Genetisch gesund, geburtenstark und ‚rassisch' einwandfrei sollten die deutschen Siedler sein, die sich Fritz Lenz in seiner Umsiedlungsexpertise für den "Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums", Heinrich Himmler, erwünschte. Friedrich Burgdörfer rechnete zur selben Zeit, als die von Eichmann organisierte Massendeportation der jüdischen Bevölkerung nach Polen bereits im Gang war, demografisch an dem Projekt ihrer endgültigen Ausweisung nach Madagaskar.
Die Umsiedlung der ‚Volksdeutschen' jenseits der Grenzen des deutschen Staatsgebietes sowie die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung war ein Politikfeld im Spannungsfeld von Bevölkerungswissenschaft und Bevölkerungspolitik. Heute ist Beihilfe zum Völkermord strafbar und der Europäische Gerichtshof für die Verfolgung solcher Verbrechen zuständig. Wenn die Wissenschaftsgeschichte nun herausgefordert wird, die rassistischen Forschungsprogramme der Bevölkerungswissenschaft im 20. Jahrhundert als eines Jahrhunderts der ethnischen Säuberungen nachzuvollziehen, muss sie die Verbrechensgeschichte des NS-Regimes einbeziehen, weil das Einkreisen und die Vernichtung des ‚Fremden' eine kognitive Grundlage der damaligen Forschungsprogramme war.
Fußnoten
1. Vgl. Ingo Haar, Historiker im Nationalsozialismus. Deutsche Geschichtswissenschaft und "Volkstumskampf" im Osten, Göttingen 2000, S. 371f. Selbst Edwin Black, der in seinen Wertungen vielfach überzieht, erkennt die Trennung zwischen Informationsaufbereitung durch das Statistische Reichsamt einerseits und Informationsauswertung durch die Judenabteilung des Reichssicherheitshauptamtes anderseits analytisch an.
Vgl. E. Black, IBM und der Holocaust. Die Verstrickung des Weltkonzerns in die Verbrechen der Nazis, München 2001, S. 178-185.
2. Vgl. Detlev Peukert, Volksgenossen und Gemeinschaftsfremde. Anpassung, Ausmerze und Aufbegehren unter dem Nationalsozialismus, Köln 1982; Hans Walther Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung "lebensunwerten Lebens", Göttingen 1987; Peter Weingart (Hg.), Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt/M. 1988; Susanne Heim/Ulrike Schaz, Berechnung und Beschwörung. Überbevölkerung. Kritik einer Debatte, Berlin 1996, S. 29-3; Alan Lund, Rassenkunde und Nationalsozialismus, in: Rüdiger vom Bruch (Hg.), Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahmen zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2002, S. 324-338.
3. Vgl. Friedrich Burgdörfer, Eugenik und Bevölkerungspolitik, in: Volksaufartung, Erbkunde, Eheberatung, Nr. 11/12 vom 15. Dezember 1928, S. 248-262; ders., Sterben die weißen Völker? Die Zukunft der weißen und farbigen Völker im Lichte der biologischen Statistik, Berlin 1934, S. 59-62. Dort über den "biologischen Rassenkampf" und "Einbruchstellen fremder Rassen in Europa".
Die drastische Einschränkung der Bürgerrechte ab 1933, das Entgegenkommen der neuen Machthaber gegenüber ‚eugenischen' Ordnungsmodellen aus der Wissenschaft sowie die rasche administrative Einbindung von Ärzten und Demografen in die neue rassistische Bevölkerungspolitik und Rassenplanung sind als eine Fragestellung zu denken. Diese unterscheidet zwar die Bereiche Wissenschaft und Politik, muss aber trotzdem in der Lage sein, beide Bereiche an ihren Berührungspunkten aufeinander zu beziehen. Führende Bevölkerungswissenschaftler im Nationalsozialismus waren Vordenker des uneingeschränkten Zugriffs auf missliebige Bevölkerungsgruppen oder optimierten die Verfahren, wie die ‚Gemeinschaftsfremden' voneinander isoliert und ‚Mischehen' getrennt werden konnten. Sie organisierten als Politikberater zudem bürokratische Routinen, die der Schaffung eines ethnisch homogenen ‚Volkskörpers' dienten.
Wieviele und welche Expertenstäbe von 1933 bis 1945 damit beauftragt waren, praktikable Wege zur Erkennung und Selektion unerwünschter Bevölkerungsgruppen zu finden, ist noch nicht hinreichend erforscht. Sicher ist jedoch, dass alle Einschränkungen bürgerlicher Rechte auf der einen und die Implementierung von Selektionsapparaten auf der anderen Seite, Kernanliegen des Nationalsozialismus waren, die arbeitsteilig im Netzwerk von Wissenschaft und Politik verwirklicht wurden. Natürlich ist das NS-Regime dabei nicht als ein monolithischer Block zu verstehen, in dem eine Führungsclique uneingeschränkt und zentral Herrschaft ausübte. Bevölkerungspolitische Expertisen wurden überall da eingeholt, wo die NS-Administration, unterschieden in Gauleitungen, Reichsministerien und Besatzungsverwaltungen, einen Bedarf an grundlegendem Wissen über bevölkerungspolitische Problemlagen benötigte. Das Arbeitsfeld der Bevölkerungswissenschaften umfasst dabei sowohl die Phase der innenpolitischen Durchdringung des Deutschen Reiches vor 1939 durch den Nationalsozialismus als auch die Phase der Angriffskriege gegen West- Ostmittel- und Südosteuropa.
Signifikant für die Verflechtung von Bevölkerungswissenschaft und Politik war die Auffassung, es gebe einen Nexus zwischen der Rassenfrage und des Bevölkerungsschwundes der weißen Völker in Europa generell. Die negative Auslese sollte der Staat selbst in die Hand nehmen. So war es kein Zufall, dass Friedrich Burgdörfer und Hans Harmsen, Fritz Lenz und Eugen Fischer die Judenpolitik des NS-Staates genauso befürworteten wie die ‚Auslese' von deutschen Siedlern im Rahmen der großen Ostsiedlungspläne. Die umgesiedelten Volksdeutschen aus der russischen Einflusszone, die gemäß des deutsch-sowjetischen Zusatzvertrages aus ihren Siedlungsgebieten in das Deutsche Reich verschoben worden waren, unterzogen die Rassen- und Siedlungsexperten der SS einer scharfen Prüfung, bevor ihnen die beschlagnahmten Herdstellen von vertriebenen Juden oder Polen aus den annektierten polnischen Westgebieten zugewiesen wurden.
Eine Voraussetzung ihrer Umsiedlung war mithin die Erforschung der Anzahl ihrer Angehörigen und ihrer Wohnorte, sowie die Übertragung dieser Erkenntnisse in die Statistiken und Kartenwerke der Umsiedlungsstäbe. Erforscht wurde die Anzahl der ‚Volksdeutschen' und die ethnischen Zusammensetzung ihrer Familien, sowie die Übertragung der Ergebnisse in Statistiken und Spezialkarten7. Genetisch gesund, geburtenstark und ‚rassisch' einwandfrei sollten die deutschen Siedler sein, die sich Fritz Lenz in seiner Umsiedlungsexpertise für den "Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums", Heinrich Himmler, erwünschte. Friedrich Burgdörfer rechnete zur selben Zeit, als die von Eichmann organisierte Massendeportation der jüdischen Bevölkerung nach Polen bereits im Gang war, demografisch an dem Projekt ihrer endgültigen Ausweisung nach Madagaskar.
Die Umsiedlung der ‚Volksdeutschen' jenseits der Grenzen des deutschen Staatsgebietes sowie die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung war ein Politikfeld im Spannungsfeld von Bevölkerungswissenschaft und Bevölkerungspolitik. Heute ist Beihilfe zum Völkermord strafbar und der Europäische Gerichtshof für die Verfolgung solcher Verbrechen zuständig. Wenn die Wissenschaftsgeschichte nun herausgefordert wird, die rassistischen Forschungsprogramme der Bevölkerungswissenschaft im 20. Jahrhundert als eines Jahrhunderts der ethnischen Säuberungen nachzuvollziehen, muss sie die Verbrechensgeschichte des NS-Regimes einbeziehen, weil das Einkreisen und die Vernichtung des ‚Fremden' eine kognitive Grundlage der damaligen Forschungsprogramme war.
Literatur / Links
Forschungsstellen für Sippenkunde des Deutschen Ausland-Instituts in Stuttgart (Bundesarchiv Koblenz, DAI, Nr. 224).
Friedrich Burgdörfer, Eugenik und Bevölkerungspolitik, in: Volksaufartung, Erbkunde, Eheberatung, Nr. 11/12 vom 15. Dezember 1928, S. 248-262.
Ders., Sterben die weißen Völker? Die Zukunft der weißen und farbigen Völker im Lichte der biologischen Statistik, Berlin 1934, S. 59-62.
Hans Harmsen, Die Unfruchtbarmachung Minderwertiger, in: Gesundheitsfürsorge 5, 1931, S. 171-175.
Fritz Lenz, Ist Sterilisierung strafbar? In: Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie einschließlich Rassen- und Gesellschaftshygiene 25, 1931, S. 232-234.
Ders., Die Stellung des Nationalsozialismus zur Rassenhygiene, in: Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie 25, 1931, S. 300-309.
E. Black, IBM und der Holocaust. Die Verstrickung des Weltkonzerns in die Verbrechen der Nazis, München 2001.
Michael Fahlbusch, Die "Südostdeutsche Forschungsgemeinschaft". Politische Beratung und NS-Volkstumspolitik, in: Winfried Schulze (Hg.) Deutsche Historiker im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2000, S. 241-273.
Ingo Haar, Historiker im Nationalsozialismus. Deutsche Geschichtswissenschaft und "Volkstumskampf" im Osten, Göttingen 2000.
Susanne Heim/Ulrike Schaz, Berechnung und Beschwörung. Überbevölkerung. Kritik einer Debatte, Berlin 1996.
Alan Lund, Rassenkunde und Nationalsozialismus, in: Rüdiger vom Bruch (Hg.), Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahmen zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2002, S. 324-338.
Detlev Peukert, Volksgenossen und Gemeinschaftsfremde. Anpassung, Ausmerze und Aufbegehren unter dem Nationalsozialismus, Köln 1982.
Eric J. Schmaltz/Samuel D. Sinner, "The Nazi Ethnographic Research of Georg Leibbrandt and Karl Stumpp in the Ukraine and Its North American Legacy, in: Holocaust and Genocide Studies 14, 2000, S. 28-64.
Hans Walther Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung "lebensunwerten Lebens", Göttingen 1987.
Heinz Schott, Zur Biologisierung des Menschen, in: Rüdiger vom Bruch (Hg.), Wissenschaften und Wissenschaftspolitik, Stuttgart 2002, S. 99-108.
Peter Weingart (Hg.), Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt/M. 1988.
Jutta Wietog, Volkszählungen unter dem Nationalsozialismus, Berlin 2001, S. 146-155.
Stand: Januar 2008