Pressemitteilung
  • Ausgabe243 

Von individuellen und institutionellen Hürden

  • Zuwanderung und Integration

Ende des Jahres 2018 lebten knapp 1,7 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Die meisten von ihnen sind noch nicht lange im Land, der größte Teil ist seit 2015 gekommen. Flucht ist keine Erwerbszuwanderung und Geflüchtete kommen nicht zuvorderst als Arbeitskräfte ins Land. Doch viele von ihnen werden länger oder sogar für immer in Deutschland bleiben und sollten daher möglichst bald einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen können, um in der Gesellschaft Fuß zu fassen – zu ihrem eigenen Wohl genauso wie zu dem der Aufnahmegesellschaft.

Der Weg in den Arbeitsmarkt ist oft schwer, denn aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck. Die fünf größten sind mangelnde Sprachkenntnisse, mangelnde Schul- und Fachkenntnisse, mangelnde Kenntnisse des deutschen Arbeitsmarkts, fehlende soziale Integration und psychische Probleme. Mittlerweile existieren bewährte Angebote und Strukturen, welche die Geflüchteten dabei unterstützen, diese Hürden zu überwinden. Dazu gehören zum Beispiel die Integrationskurse sowie verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Beratungsangebote.

Neben den individuellen Hürden gibt es Hindernisse, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage lässt sich in drei Thesen zusammenfassen: Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt, die Gesetzeslage ist zu komplex und die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.



Zu komplizierte Verteilung von Zuständigkeiten

Eine Vielzahl an Ministerien, Behörden und anderen Stellen befasst sich mit der Integration von Geflüchteten. Im föderalen System sind die Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verteilt. So erlässt die Bundesebene die wesentlichen Gesetze, zum Beispiel in Bezug auf Aufenthaltsstatus oder Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang. Die Bundesländer beeinflussen, wie Bundesgesetze ausgelegt und angewandt werden, indem sie unbestimmte Rechtsbegriffe definieren oder die Kriterien bestimmen, nach denen die ausführenden Behörden bei Ermessensfragen entscheiden sollen. Die Kommunen setzen die Gesetze schließlich lokal um. Am Ende hängt eine behördliche Entscheidung auch davon ab, wo in der Republik man sich befindet. In diesem „Behördendschungel“ finden sich Geflüchtete, aber auch Unternehmen, die sie gerne beschäftigen würden, ebenso schlecht zurecht wie Behördenmitarbeiter, die wichtige Entscheidungen treffen müssen.



Zu komplexe Gesetzeslage

Das Ausländerrecht gehört zu den umfangreichsten Bereichen des deutschen Rechts. Die Gesetzeslage wird zudem fortlaufend erweitert, sodass die Rechtslage immer komplexer und unübersichtlicher wird. Allein die Verfahrenshinweise der Berliner Ausländerbehörde umfassen bis dato über 800 Seiten und werden laufend ergänzt. Vor allem in den Kommunen verursacht die Komplexität der Rechtslage Schwierigkeiten und beeinträchtigt den Gesetzesvollzug.

Für die Geflüchteten äußert sich die komplexe Rechtslage unter anderem in einer Vielzahl an Aufenthaltstiteln und aufenthaltstitelähnlichen Zuständen, die jeweils andere Rechte, Freiheiten und Einschränkungen mit sich bringen. Unterschiede bestehen etwa hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs, des Familiennachzugs oder der Sprachförderung. Ein Gedanke hinter dieser Differenzierung ist, dass Integrationsmaßnahmen nur denjenigen zugutekommen sollen, deren Asylantrag anerkannt wurde und die damit eine gesicherte längerfristige Perspektive in Deutschland haben.

Allerdings dauern viele Asylverfahren sehr lange und selbst bei einer Ablehnung können nicht alle Menschen zurück in ihr Heimatland. Die Politik ist daher etwa mit dem Integrationsgesetz 2016 zu einem pragmatischeren Ansatz übergegangen und gesteht vielen der Geflüchteten auf Antrag den Zugang zum Arbeitsmarkt und Fördermaßnahmen zu. Die Lage ist jedoch verwirrend: Zum Beispiel dürfen zwar einige von ihnen unter bestimmten Umständen eine Ausbildung aufnehmen, sie erhalten damit aber keineswegs automatisch Zugang zu ausbildungsbegleitenden Fördermaßnahmen.

 

Zu hohe Auflagen und Anforderungen

Daneben gibt es verschiedene gesetzliche Hürden, die alle Geflüchteten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gleichermaßen betreffen. Zum Beispiel ist die Anerkennung bestehender Berufsabschlüsse unflexibel und aufwändig. Vor allem bei Ausbildungsberufen wird die Gleichwertigkeit des Abschlusses oft infrage gestellt, da in den meisten Herkunftsländern kein duales Ausbildungssystem existiert. Noch schwieriger ist die Sachlage bei Geflüchteten, die in ihrem Heimatland zwar längere Berufserfahrung sammeln konnten, jedoch über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen.

Mehr Pragmatismus erforderlich

Im Nachgang der hohen Fluchtzuwanderung der Jahre 2015 und 2016 hat die Politik in der Asyl- und Flüchtlingspolitik viel nachjustiert und dabei versucht, verschiedene Spannungsfelder auszugleichen: Sie möchte einerseits, auch aus Sicherheitserwägungen heraus, Migration kontrollieren und andererseits Integration frühzeitig ermöglichen. Sie will ein klares Signal nach außen senden, dass irreguläre Zuwanderung nach Deutschland nicht belohnt wird, ist zugleich aber gefordert, dem Fachkräftemangel zu begegnen und den Menschen, die zumindest vorübergehend in Deutschland leben, eine Perspektive zu geben. In der Praxis hat dieser Kurs an vielen Stellen zu unpraktikablen Kompromissen geführt.

Das Discussion Paper „Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ ist Teil des Projekts „Zuwanderer von morgen“, gefördert durch die Stiftung Mercator.

Links & Downloads

Umgesattelt: Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Im Februar 2019 hatte ein knappes Drittel der Personen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden. Diese Entwicklung ist besser als vielfach erwartet. Allerdings arbeiten viele der Geflüchteten hierzulande in einer niedrigeren beruflichen Stellung als vor der Flucht. Und auch das Tätigkeitsniveau sinkt für die meisten: Im Herkunftsland hat nicht einmal jeder sechste eine Helfertätigkeit verrichtet, in Deutschland arbeitet dagegen jeder zweite Geflüchtete, der eine Beschäftigung hat, an- oder ungelernt. © Berlin-Institut

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Dr. Frederick Sixtus

Projektkoordinator Demografie Deutschland

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