Familienpolitik

Das Elterngeld ist ein zentrales Instrument zur finanziellen Absicherung von Familien und spielt eine wichtige Rolle bei der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf. Es soll Eltern ermöglichen, ihre Erwerbsarbeit vorübergehend zu reduzieren oder zu pausieren, ohne allzu große Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Das Elterngeld fördert zudem potenziell die Gleichstellung von Frauen und Männern, denn die finanzielle Absicherung kann es den Eltern ermöglichen, die Betreuungsarbeit gerechter untereinander aufzuteilen. Doch die Ausgestaltung des Elterngeldes ist politisch umstritten. Mit Blick auf die Bundestagswahl am 23. Februar, analysieren wir, welche Reformvorschläge und Positionen die Parteien zur zukünftigen Ausgestaltung des Elterngeld vertreten.

SPD

Die SPD setzt sich dafür ein, das Elterngeld künftig weiter zu verbessern, um Familien und Eltern noch stärker zu entlasten. Die Partei schlägt vor, die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes von aktuell 14 auf 18 Monate zu erhöhen, sofern beide Elternteile mindestens 6 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Die verbleibenden sechs Monate sollen künftig flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden können, um eine gerechtere partnerschaftliche Betreuungsarbeit zu ermöglichen. Die SPD plant außerdem, eine „Familienstartzeit“ einzuführen (S. 26). Diese sieht vor, dass Väter oder Partner:innen in den ersten zwei Wochen nach der Geburt des Kindes bezahlten Sonderurlaub erhalten.

CDU/CSU

CDU und CSU befürworten das Elterngeld als wichtige familienpolitische Maßnahme und betonen, wie wichtig eine gerechte Aufgabenverteilung in der Familienbetreuung ist. Die Parteien fordern eine grundsätzliche Verbesserung bei der Elternzeit, dem Partnerschaftsbonus und dem Elterngeld, bleiben jedoch unkonkret, wie diese zukünftige Ausgestaltung aussehen soll.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen fordern eine attraktivere Ausgestaltung des Elterngeldes. Konkret setzen sie sich dafür ein, dass Väter oder Partner:innen in den ersten zwei Wochen nach der Geburt des Kindes eine Lohnersatzleistung erhalten und von der Arbeit freigestellt werden können. Außerdem schlägt die Partei vor, die Elternzeit flexibler auszugestalten, sodass jedes Elternteil mindestens ein Drittel der Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie plant, den Mindestbetrag auf von 300 auf 400 Euro zu erhöhen und den Höchstbetrag von 1800 auf 2400 Euro anzuheben. Darüber hinaus sollen künftig auch Pflegeeltern das Elterngeld erhalten können.

FDP

Die FDP befürwortet eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit. Dafür fordert die Partei, dass das Elterngeld für 14 Monate vollständig gewährt werden soll, sofern beide Elternteile je mindestens 4 Monate Elterngeld beziehen. Sechs (statt bisher zehn) Monate können Eltern frei unter sich aufteilen. Zusätzlich spricht sich die FDP dafür aus, selbstständige Mütter und Väter stärker mit dieser Familienleistung zu unterstützen und die Vorschriften mehr an die Arbeitsrealität von Selbstständigen anzupassen. Konkrete Maßnahmen dazu werden in ihrem Parteiprogramm jedoch nicht angeführt. Die Liberalen sehen zudem die Notwendigkeit, das Elterngeld zu entbürokratisieren. Im Wahlprogramm nennen sie hierzu Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung und den Einsatz von KI-basierten Verfahren, bleiben bei der konkreten Ausgestaltung jedoch vage.

AfD

Die AfD fordert, dass insbesondere Deutsche wieder mehr Kinder bekommen sollen. Um dies zu fördern, plant die Partei, ein „Betreuungsgehalt“ einzuführen, das bis zum dritten Lebensjahr gezahlt werden soll (S. 147). Dabei sollen nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern mitberücksichtigt werden, sofern sie die Betreuungsarbeit übernehmen. Das Betreuungsgehalt soll dem durchschnittlichen Nettolohn vor der Geburt des ersten Kindes entsprechen.

Die Linke

Die Linke setzt sich dafür ein, den aktuellen Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro auf 420 Euro anzuheben. Zudem spricht sich die Partei dafür aus, den Mindest- und Höchstbetrag zukünftig mit den Entwicklungen des Verbraucherpreisindex zu koppeln. Darüber hinaus soll das Mindest-Elterngeld nicht auf das Bürgergeld oder andere Leistungen, wie etwa nach dem Asylbewerbergesetz, angerechnet werden.

BSW

Das BSW positioniert sich in seinem Wahlprogramm nicht zum Thema Elterngeld.

Ansprechpartner:innen

Nele Disselkamp

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Dr. Frederick Sixtus

Projektkoordinator Demografie Deutschland

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